wird gelesen am:
17. April
17. August
17. Dezember
- Wenn ein Abt die Weihe eines Priesters
oder Diakons erbitten will,
so wähle er aus seinen Mönchen einen aus,
der würdig ist, den priesterlichen Dienst auszuüben. - Der Geweihte aber hüte sich vor Überheblichkeit und Stolz.
- Er nehme sich nicht heraus
und handle nie ohne Auftrag des Abtes.
Er weiß ja,
dass gerade er sich der Zucht der Regel zu fügen hat. - Das Priesteramt sei ihm kein Anlass,
den Gehorsam und die Ordnung der Regel zu vergessen,
sondern er schreite mehr und mehr auf Gott zu. - Er nimmt stets den Platz ein,
der seinem Eintritt ins Kloster entspricht, - außer beim Dienst am Altar
oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft
und der Wille des Abtes
an einen höheren Platz stellen,
weil seine Lebensführung es verdient. - Doch wisse er, dass auch er sich
an die Ordnung zu halten hat,
die für Dekane und Prioren gilt. - Nimmt er sich heraus, anders zu handeln,
gelte er nicht mehr als Priester, sondern als Aufrührer. - Und ändert er sich trotz wiederholter Ermahnung nicht,
so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu. - Wenn er sich auch dann nicht bessert
und seine Schuld klar zutage liegt,
werde er aus dem Kloster gewiesen, - doch nur, wenn er so widerspenstig ist,
dass er sich nicht unterordnen
und der Regel nicht gehorchen will.