wird gelesen am:
06. April
06. August
06. Dezember
- Der Mönch darf keinesfalls ohne Weisung des Abtes
von seinen Eltern oder irgend jemandem,
auch nicht von einem anderen Mönch
Briefe, Eulogien oder sonst kleine Geschenke
annehmen oder geben. - Selbst wenn seine Eltern ihm etwas geschickt haben,
darf er sich nicht anmaßen, es anzunehmen,
ehe der Abt benachrichtigt wurde. - Hat der Abt die Annahme erlaubt,
kann er immer noch verfügen, wem es zu geben ist. - Dann sei der Bruder, dem es geschickt wurde, nicht traurig,
damit dem Teufel kein Raum gegeben werde. - Wer sich etwas anderes herausnimmt,
den treffe die von der regel vorgesehene Strafe.